Bei der Jungen Union sprechen wir nicht nur viel über aktuelle politische Themen, wir wenden uns auch selbst in Form von Anträgen mit Ideen an die Entscheidungsträger auf Landes- oder Bundesebene.
Diese Anträge werden jährlich auf dem Landestag der JU Hessen diskutiert und beschlossen. Folgende Anträge stellen wir auf dem 102. Landestag am 27. und 28. Mai 2023 in Willingen.

1. Förderung der Kernfusion

Die Junge Union Hessen fordert die CDU-Landesgruppe Hessen im Deutschen Bundestag auf, sich für eine verstärkte finanzielle Förderung der Forschung zur Kernfusion einzusetzen.

Begründung:

Die Junge Union Hessen erkennt den Klimawandel als zentrale Herausforderung des 21. Jahrhunderts an. Hierfür ist eine Energiewende notwendig, die soziale, ökonomische und ökologische Interessen vereinbart. Um die Herausforderungen, die mit der Energiewende verbunden sind, zu bewältigen, muss ein technologieoffener Ansatz gewählt werden. Viele fossile Energieträger lassen sich noch nicht unter marktwirtschaftlichen Bedingungen substituieren. Durch die Kernfusion können perspektivisch große Mengen Energie auf kostengünstige Weise gewonnen werden. Die Technologie ist jedoch bei Weitem nicht marktreif und kann noch nicht im industriellen Maßstab angewendet werden, dennoch gilt sie als ein Schlüssel bei der Bewältigung der Energiewende. Folglich lohnen sich Investitionen in die Forschung zur Kernfusion, um der Technologie zur Marktreife zu verhelfen.

2. E-Fuels zukunftsfähig machen

Die Junge Union Hessen fordert die CDU-Landesgruppe Hessen im Deutschen Bundestag auf, die Entwicklung von E-Fuels verstärkt finanziell zu fördern, damit diese die Marktreife erreichen können.

Begründung:

Die Individualmobilität der Zukunft muss treibhausgasneutral ausgestaltet sein. Derzeit liegt der Fokus überwiegend auf batteriebetriebenen Antriebsformen. Dies ist momentan aus ökonomischer Perspektive zwar nachvollziehbar, da diese gegenüber anderen treibhausgasneutralen Antriebsformen bisher wirtschaftlicher und effizienter sind. Problematisch ist jedoch, dass bei der Batterieproduktion große Mengen an Treibhausgasen anfallen. Zudem werden bei der Batterieproduktion natürliche Ressourcen – insbesondere Lithium – ausgebeutet werden. E-Fuels sind bisher zwar noch nicht unter marktwirtschaftlichen Bedingungen produzierbar, jedoch sind sie eine Möglichkeit, um klimaneutrale Individualmobilität zu ermöglichen. Da E-Fuels eine Möglichkeit darstellen, sollte die Erreichung der Markttauglichkeit finanziell verstärkt gefördert werden.

3. Senkung der Steuern auf Kraftstoffe

Die Junge Union Hessen fordert die CDU-Landesgruppe Hessen im Deutschen Bundestag auf, sich für eine Beendigung der unverhältnismäßigen Abgabenlast auf Kraftstoffe einzusetzen und stattdessen eine unkompliziertere, niedrigere Besteuerung von Kraftstoffen anzustreben.

Begründung:

Die momentane Abgabenlast auf Kraftstoffen besteht aus einer dreifachen Besteuerung. Hierunter fallen die Mehrwertsteuer, die CO2-Steuer und die Energiesteuer. Für Super-Benzin ergibt sich beispielsweise eine Abgabenlast in Höhe von 48%. Diese Besteuerung ist unverhältnismäßig und trifft insbesondere niedrige Einkommensschichten hart. Gerade im ländlichen Raum sind die Bürgerinnen und Bürger noch auf ihr Auto angewiesen, um den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum wöchentlichen Einkauf bewältigen zu können. Auch perspektivisch wird der Individualverkehr im ländlichen Raum nicht durch andere Verkehrsformen substituiert werden können. Aus diesem Grund müssen die finanziellen Belastungen reduziert werden.

4. Gemeinnützigkeit von Umweltschutzorganisationen kritisch überprüfen

Die Junge Union Hessen fordert die Bundesregierung auf, die Gemeinnützigkeit von Umweltschutzorganisationen – beispielsweise von Greenpeace und der DUH – zu überprüfen.

Begründung:

Umweltschutzorganisationen wie beispielsweise Greenpeace und die DUH erhalten durch ihren Status der Gemeinnützigkeit erhebliche steuerliche Vorteile und gesellschaftliches Wohlwollen. Durch verschiedene Einzelaktionen scheinen sich diese Organisationen jedoch teilweise über das Recht stellen zu wollen. Zudem distanzieren sie sich nicht glaubhaft von Straftaten – wie solcher der Letzten Generation. Immer wieder kommt es zu Solidaritätsbekundungen mit kriminellen Organisationen. Folglich muss die Gemeinnützigkeit dieser Organisationen stets aufs Neue kritisch überprüft werden.

5. Weitere gemeinsame Europäische Schuldenaufnahme verhindern

Die Junge Union Hessen fordert die Bundesregierung auf, eine weitere gemeinsame Schuldenaufnahme auf europäischer Ebene zu verhindern.

Begründung:

Durch den EU-Recovery Funds wurden 2021 erstmals gemeinschaftliche europäische Schulden aufgenommen. Dies war auf Grund der starken konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Pandemie vertretbar, um eine Ankurbelung der gesamteuropäischen Wirtschaft zu ermöglichen. Eine gemeinsame Schuldenaufnahme sollte jedoch die Ausnahme bleiben. Auf Dauer werden somit das Verursacherprinzip und die Eigenverantwortlichkeit auf staatlicher Ebene ausgehöhlt. Die Junge Union Hessen sieht in dem Recovery Funds eine einmalige Ausnahme und lehnt jeder weitere Aufnahme von Gemeinschaftsschulden ab.

6. Wirksame Erfolgskontrolle in der Normsetzung und Bürokratieabbau durch Hessischen Normenkontrollrat

Die Junge Union Hessen fordert die gesetzliche Einführung eines Hessischen Normenkontrollrats nach dem Vorbild auf der Bundesebene und des Landes Baden-Württemberg.

Begründung:

Normenkontrollräte (NKR) sind unabhängige Expertengremien, um die Parlamente und Regierungen bei Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung zu beraten. Er ist seit 2006 auf Bundesebene ein Erfolgsmodell. Auch andere Bundesländer haben einen Normenkontrollrat geschaffen. Für Hessen soll dieser auf gesetzlicher Grundlage existieren, um seine Besetzung und seine Aufgaben transparent zu gestalten. Vorbildregelungen sind die Normenkontrollräte des Bundes und des Landes Baden-Württemberg.

Aufgaben sind unter anderem ein Prüfmandat des Normenkontrollrat, d. h. er kontrolliert jeden Gesetzesentwurf auf Folgekosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sowie auf Rechts- und Verwaltungsvereinfachung sowie Systemkonformität. Spätestens zu Beginn der Ressortabstimmung werden die Regelungsentwürfe dem NKR zugeleitet. Darüber hinaus gibt der NKR auch Stellungnahmen zu aktuellen Themen ab. Jüngst z. B. sehr kritisch gegenüber dem Bundesinnenministerium hinsichtlich der OZG-Umsetzung und -Strategie.

7. Justizassistenten in Hessen

Die Jungen Union Hessen fordert die Einführung von sog. „Justizassistenten“ im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen.

Begründung:

Die hessische Justiz muss neue Wege in der Nachwuchsgewinnung einschlagen. Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck hat dazu bereits gute Arbeit geleistet und unter anderem die sog. „Assesorbrücke“ eingeführt, d. h. die arbeitsvertragliche Beschäftigung bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft in Hessen, um die Zeit zwischen Abschluss des 2. Staatsexamens und Wahl durch den Richterwahlausschuss zu überbrücken. Ergänzend soll Hessen nun auch sog. „Justizassistenten“ einführen. Niedersachsen hat damit gute Erfahrungen gemacht; NRW testet sie pilotmäßig und Mecklenburg-Vorpommern wird sie ebenfalls einführen.

Justizassistenten sind Wissenschaftliche Mitarbeiter bei einem Gericht während des Referendariats und werden über eine Nebentätigkeit in der Entgeltgruppe 13 im Umfang von 6 Wochenstunden beschäftigt, oftmals in Großverfahren. Damit stellen diese Tätigkeiten eine sinnvolle und konkurrierende Tätigkeit gegenüber den Wiss. Mitarbeitern der Großkanzleien dar und die Nachwuchskräfte können über ein knappes Jahr weiterhin den Justizalltag kennenlernen. Die Tätigkeit der Justizassistenten beginnt in der Regel mit dem Anfang der 3. Pflichtstation (9. Monat der Ausbildung) und endet spätestens mit Ablauf der 4. Pflichtstation (20. Monat der Ausbildung). Über die Tätigkeit wird ebenfalls ein Arbeitszeugnis ausgestellt.

8. Bürokratieabbau durch fakultatives Widerspruchsverfahren

Die Junge Union Hessen fordert den Hessischen Landtag auf, das Hessische Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung dergestalt zu ändern, dass das bisher obligatorische Widerspruchsverfahren vor Klageerhebung stets fakultativ wird und der betroffene Bürger selbst entscheiden kann, ob er direkt den Klageweg oder das behördliche Widerspruchsverfahren wählt.

Begründung:

Bisher ist es in Hessen üblich, dass gegen ablehnende Verwaltungsentscheidungen nicht direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden kann, sondern, dass zunächst ein behördliches Widerspruchsverfahren durchgeführt werden muss. Ausnahmen gibt es nur gegen Bescheide des Regierungspräsidiums oder sonstigen wenigen Gegenständen des öffentlichen Rechts (z. B. Sonntagsöffnung von Ladengeschäften).

Um Bürokratie abzubauen, sollte das behördliche Widerspruchsverfahren in das Ermessen des betroffenen Bürgers gestellt werden. Damit würde das Widerspruchsverfahren auch nicht komplett abgeschafft werden, wie z. B. in Bayern.

9. Gegen Cancel Culture - Hessen gegen Gängelung in Wissenschaft und Kultur

Die Junge Union Hessen fordert die Hessische Landesregierung auf, sich für die Wissenschafts- und Kunstfreiheit in Hessen einzusetzen und sich gegen Cancel Culture zu positionieren. Hierfür soll ein Beauftragter für Wissenschaftsfreiheit und ein Beauftragter für Kunstfreiheit, ein Kodex Wissenschaftsfreiheit und ein Kodex Kunstfreiheit sowie im Hessischen Hochschulgesetz eine gesetzliche Grundlage für den Ausschluss extremistischer Gruppierungen an den Hochschulen geschaffen werden.

Begründung:

In Art. 5 Abs. 3 GG heißt es: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Ein freier Diskurs sowie Meinungsaustausch muss zum Wohle der Wissenschaft an Hochschulen und Universitäten auf dem verfassungsrechtlichen Boden uneingeschränkt gewährleistet werden. Allerdings werden immer häufiger Vorlesungen oder Vorträge von vermeintlich ethisch oder moralisch nicht korrekten Dozenten durch studentische Interessensgemeinschaften blockiert. So wurde beispielsweise im Juli 2022 ein Vortrag der Biologin Marie-Luise Vollbrecht an der Humboldt-Universität (HU) in Berlin durch den „Arbeitskreis kritischer Jurist:innen“ derart boykottiert, dass eine Absage der Veranstaltung folgte.

Ebenso werden immer häufiger verpflichtende Vorgaben zum vermeintlich moralisch korrekten Sprachgebrauch oder beispielsweise einem quotierten Inhaltsverzeichnis getätigt. Jedoch ist es Aufgabe der Hochschulen und Universitäten verschiedene Meinungen und wissenschaftliche Erkenntnisse, auch wenn diese kontrovers ausfallen, zu diskutieren. Um ein abschließendes Fazit überhaupt ziehen zu können und um die persönliche Weiter- und Ausbildung jedes einzelnen Studenten zu gewährleisten, ist ein derartiger Diskurs unerlässlich. Aus diesem Grund muss dringende Aufgabe der CDU-Landtagsfraktion sein, die Qualität unserer hessischen Hochschullandschaft durch eine freie Wissenschaft und Forschung zu erhalten. Hierfür bedarf es insbesondere eines Beauftragten für die Freiheit der Wissenschaft. Ferner müssen hessenweit verbindliche Leitprinzipien zum Erhalt des freien Diskurses aufgestellt werden. So hat sich beispielsweise auch die Universität Hamburg der Erarbeitung eines „Kodex Wissenschaftsfreiheit“ angenommen.

Auch darf es nicht möglich sein, dass extremistische Gruppierungen, qualifizierbar anhand des Berichts des Verfassungsschutzes, im universitären Umfeld anerkannt und etabliert bleiben. Die Universitätsleitungen sowie das Wissenschaftsministerium muss die gesetzliche Handhabe erhalten, solche Gruppierungen von jeglichem Agieren wie auch von eventueller organisatorischer oder finanzieller Förderung an der Universität auszuschließen. Hierzu bedarf es einer gesetzlichen Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG).

10. Planbarkeit von KfW-Förderprogrammen garantieren

Die Junge Union Hessen fordert die Hessische CDU-Landessgruppe im Deutschen Bundestag dazu auf, sich für die Sicherstellung der Planbarkeit von KfW-Förderprogrammen, nicht nur für die energieeffiziente Sanierung von Bestandsgebäuden oder Neubauten, einzusetzen, sondern generell.

Begründung:

Das Beispiel des Fördertitels „EH 40“ zur energieeffizienten Sanierung von Bestandsgebäuden oder Neubauten hat Anfang 2022 traurige Berühmtheit erlangt: faktisch über Nacht ließ die Ampel-Koalition mehrere Eigenheimträume platzen, weil die Förderung für ein normales Effizienzhaus eingeschränkt wurde. Diese kurzfristigen Änderungen zeigen, dass die KfW-Förderung teils nicht planbar ist. Daher hat der 101. JU-Landestag richtigerweise den Beschluss gefasst und die Bundesregierung aufgefordert, auch weiterhin Mittel für die Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Bestandsgebäuden bereitzustellen.

Um jedoch das Vertrauen in alle Förderprogramme zu erhalten und gerade bei langfristigen Projekten zu garantieren, bedarf es der Vorhersehbarkeit und Planbarkeit aller KfW-Förderprogrammen. Über den Beschluss des 101. Landestags hinaus sollen nun alle Fördermaßnahmen der KfW planbar sein. Denn die KfW fördert neben Neubauten auch Existenzgründungen oder bestehende Immobilien, z. B. für Smart Home, Reduzierung von Barrieren oder Einbruchschutz.

11. Landes-, Schüler-, Semester- und Seniorenticket als Deutschland-Ticket

Die Junge Union Hessen fordert, dass das derzeit für alle Landesbediensteten geltende Landesticket, dass das derzeit für alle Schüler und Azubis geltende Schülerticket, dass das für alle eingeschriebenen Studierenden gültige Semesterticket und dass das für alle Senioren gültige Seniorenticket ohne Mehrkosten als Deutschland-Ticket anerkannt werden bzw. das Land Hessen die dafür rechtliche Voraussetzungen schafft.

Begründung:

Über die Einführung des 9-Euroticket und die dauerhafte Etablierung des Deutschland-Tickets als sog. 49-Euroticket kann sich trefflich streiten lassen. Doch die Einführung ist beschlossen und im Mai befindet man sich bereits mitten im ersten Monat des Abos.

Bestehende Abos für Landesbedienstete, Schüler, Studierende oder Senioren gehen dabei aber Leer aus. Sie zahlen zum Teil sogar weiterhin einen gewissen Betrag, können aber weiterhin nur hessenweit fahren. Besonders für Studierende, die z. B. in Siegen wohnen, ändert sich nichts. Sie müssen für Fahrten nach Gießen oder Marburg an die Universität weiterhin eine Anschlussfahrkarte kaufen. Zwar soll es Angebote geben, dass Studierende einen Differenzbetrag zahlen. Das führt dennoch zu weiterem Bürokratieaufwand, der unnötig ist. Das so aufzuwendende Geld wäre besser in eine direkte Implementierung der bestehenden Tickets als Deutschland-Ticket gesteckt. Daher sollen alle bestehenden Abo-Tickets der Landesbediensteten, der Schüler, Studenten und Senioren automatisch in ein Deutschland-Ticket umgewandelt werden, ohne dass für diese Personengruppen ein finanzieller Mehraufwand entsteht.

12. Mutterschutz nach Fehlgeburt – Gleichstellung von Fehlgeburt und Totgeburt

Die Junge Union Hessen fordert die Hessische CDU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag dazu auf, sich für eine Gesetzesänderung in § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes und § 31 der Personenstandsverordnung einzusetzen, sodass der Mutterschutz nicht nur für sog. Totgeburten, sondern auch für Fehlgeburten gilt und somit rechtliche gleiche Schutzvorschriften gelten.

Begründung:

Eine Fehl- oder Totgeburt ist für betroffene Eltern ein schwerer Schicksalsschlag. Umso krasser ist die geltende Rechtslage: Eine Fehlgeburt ist die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft vor der 24. Schwangerschaftswoche, wobei das Geburtsgewicht des Kindes unter 500 Gramm liegt. Bei einer Totgeburt wiegt das Kind mindestens 500 Gramm und ist im Mutterleib oder während der Geburt verstorben. Bei einer Totgeburt wird Mutterschutz (8 Wochen danach) gewährt, bei der Fehlgeburt nicht. Sie kann lediglich vom Arzt krankgeschrieben werden. Falls Mütter, die eine Totgeburt erlitten haben, wieder vor Ablauf der Mutterschutzfrist arbeiten wollen, ist dies rechtlich möglich. Das sollte auch für die Fehlgeburt gelten. Wer freiwillige arbeiten möchte und aus ärztlicher Sicht kann, soll dies in Zukunft auch tun können.

Wer dies aber nicht kann, für den erschließen sich die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen nicht und sie führen dazu, dass die Betroffenen zu dem sowieso unerbittlichen Schmerz noch bürokratischen Stricke aufwarten. Denn für die betroffene Familie und insbesondere für die betroffene Mutter ist es in der sie unvergleichbaren Lage nämlich schlicht egal, ob das Kind 498 Gramm gewogen hat oder wenige Tage nach der 24. Schwangerschaftswoche erreicht sind. Ihr Kind ist gestorben. Und dies sollte, ausgehend von unserem christlichen Lebensverständnis, ausschließlich maßgeblich sein – unabhängig einer zeitlich starren Grenze oder einer Grammzahl. Daher sollen die rechtlichen Bedingungen der Tot- und Fehlgeburt gleichgestellt werden. In concreto wären dazu § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz und § 31 Personenstandsverordnung zu ändern.

Zu den fiskalischen Auswirkungen einer solchen Änderung: Die betroffene Mutter würde sich nach derzeitigem Recht krankschreiben lassen müssen, sodass der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung schuldet. Im Falle des Mutterschutzes würde der Staat über die Krankenkasse Mutterschaftsgeld zahlen und ggfls. der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Dieser Zuschuss wiederum kann zu 100 % erstattet werden. Die Kosten für das Mutterschaftsgeld wären daher von der gesetzlichen Krankenversicherung und damit von deren Beitragszahlern zu zahlen. Auch hier sprechen die Gründe des christlichen Lebensbilds dafür, diese Kosten quer über alle Beitragszahler in Kauf zu nehmen und nicht nur einseitig dem Arbeitgeber (wie nach derzeitigem Recht) aufzulasten.

13. Paradigmenwechsel in der Organspende – doppelte Widerspruchslösung einführen

Die Junge Union Hessen fordert für die Organspende eine doppelte Widerspruchslösung nach dem Vorbild anderer europäische Länder einzuführen.

Begründung:

Die Junge Union Hessen fordert die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung für die Organspende nach dem Vorbild anderer europäischer Länder. Es gibt mehrere Gründe, die diese Forderung rechtfertigen. Zum einen ist die Widerspruchsregelung eine realistische Chance, zu mehr Organspendern in Deutschland zu kommen. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Organspender zumeist gesunken (außer 2015, 2018 und 2021), und es ist notwendig, neue Lösungen zu finden, um diese Entwicklung umzukehren.
Ein weiteres Argument für die doppelte Widerspruchslösung ist, dass sie im Einklang mit dem Recht auf Leben steht. Die Nicht-Spende ist derzeit in Kliniken der Normalzustand. Die Einführung der doppelten Widerspruchslösung kann in Verbindung mit dem 2019 verabschiedeten Transplantationsgesetz dazu beitragen, dass die Abläufe in den Kliniken effektiver und transparenter werden, was wiederum das Vertrauen der Bevölkerung und des Klinikpersonals stärken kann.
Zudem sprechen moralische Argumente für die Einführung der doppelten Widerspruchslösung. Die Regelung greift die Stimmung in der Bevölkerung am besten auf, da die meisten Menschen positiv gegenüber der Organspende eingestellt sind, aber nur wenige einen Organspendeausweis besitzen. Wenn die Mehrheit der Deutschen dafür ist, macht es nach dieser Logik Sinn, dass diejenigen, die keine Organspender werden wollen, widersprechen müssen.
Darüber hinaus kann die doppelte Widerspruchslösung den Angehörigen helfen, die oft überfordert sind, kurz nach der Todesnachricht über eine Organspende zu entscheiden. Die Angehörigen werden nach dem Wunsch des Verstorbenen gefragt, aber ihnen wird die Entscheidung nicht überlassen. Dies kann dazu beitragen, dass mehr Menschen sich für die Organspende entscheiden, da die Entscheidung nicht mehr allein auf den Angehörigen lastet.
Insgesamt ist die Einführung der doppelten Widerspruchslösung für die Organspende eine wichtige Maßnahme, um die Anzahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen und das Vertrauen in die Prozesse rund um die Organspende zu stärken. Die moralischen, gesundheitlichen und praktischen Argumente sprechen dafür, dass die Politik diese Forderung ernsthaft prüfen und diskutieren sollte.

14. Strom- und Gasanbieter verpflichten Verbrauchsvergleiche mit Peer Groups auf den Rechnungen aufzubringen

Die Junge Union Hessen fordert, dass Strom- und Gasanbieter auf ihren Verbrauchsabrechnungen Vergleiche zu ähnlichen Haushalten in der Region aufdrucken, um den Kunden einen Vergleich des eigenen Verbrauches zu ermöglichen.

Begründung:

Wir glauben, dass es für die Kunden von Strom- und Gasanbietern wichtig ist zu wissen, wie ihr Verbrauch im Vergleich zu ähnlichen Haushalten in der Region abschneidet.
Durch die Aufnahme von Vergleichsdaten auf den Verbrauchsabrechnungen erhalten die Kunden eine klare und verständliche Übersicht über ihren eigenen Verbrauch. Dies hilft ihnen, ihr Verhalten im Hinblick auf den Energieverbrauch zu überdenken und gegebenenfalls Einsparungen vorzunehmen.
Die Einführung von Vergleichsdaten auf Verbrauchsabrechnungen ist eine einfache und effektive Möglichkeit, die Verbraucher zu einem umweltbewussten Verhalten zu motivieren. Durch einen vergleichsweise geringen Aufwand seitens der Anbieter kann somit ein großer Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden. Studien belegen, dass alleine durch den Aufdruck eines Vergleichs Kunden zu einer Einsparung von 7% bewegt werden konnte.
Dieser Effekt kann sogar erhöht werden, wenn Strom- und Gasanbieter zusätzlich verpflichtet werden Tipps zum Sparen von Energie beizufügen, sofern der entsprechende Haushalt über dem Durschnitt liegt.

15. Studentische Krankenversicherung an den Strukturwandel des Arbeitsmarktes anpassen und lebenslanges Lernen fördern

Die Junge Union Hessen fordert die aktuell geltende Altersgrenze für die studentische Krankenversicherung von 30 Jahren auf 50 Jahre innerhalb der Regelstudienzeit plus zwei weiterer Semester zu erhöhen, um Menschen unter sich den rapiden ändernden Arbeitsmarktbedingungen einen günstigeren Tarif in der Krankenversicherung im Vollzeitstudium zu ermöglichen (Änderung § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 SGB V.)

Begründung:

Dieser Antrag basiert auf der Annahme, dass die Arbeitsmarktbedingungen in der heutigen Zeit sehr schnell ändern und dass viele Menschen sich daher dazu entschließen, später im Leben eine Weiterbildung oder ein Vollzeitstudium zu absolvieren. Wenn wir das Motto „lebenslanges Lernen“ wirklich ernsthaft angehen wollen, wäre die günstigere studentische Krankenversicherung ein erster Schritt.
Eine Erhöhung der Altersgrenze würde diesen Menschen ermöglichen, sich günstiger in der Krankenversicherung zu versichern, während sie sich auf eine Karriereveränderung oder einen Berufswechsel vorbereiten. Das kann gerade für ältere Menschen besonders wichtig sein, da sie oft höhere Gesundheitsrisiken haben und damit höhere Versicherungskosten haben können.
Darüber hinaus kann ein Vollzeitstudium eine teure Investition sein, die mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden ist. Wenn ältere Menschen die Möglichkeit haben, sich in einer günstigeren Krankenversicherung zu versichern, kann dies dazu beitragen, dass sie ihre finanzielle Belastung reduzieren und ihre Bildungsziele besser erreichen können.
Zusammenfassend kann die Erhöhung der Altersgrenze für die studentische Krankenversicherung auf 50 Jahre dazu beitragen, ältere Studierende zu unterstützen, die sich in einer Zeit des Wandels und der beruflichen Neuorientierung befinden, und ihnen den Zugang zu einer günstigeren Krankenversicherung im Vollzeitstudium erleichtern.