Bei der Jungen Union sprechen wir nicht nur viel über aktuelle politische Themen, wir wenden uns auch selbst in Form von Anträgen mit Ideen an die Entscheidungsträger auf Landes- oder Bundesebene.
Diese Anträge werden jährlich auf dem Landestag der JU Hessen diskutiert und beschlossen. Folgende Anträge haben wir auf dem 101. Landestag am 04. und 05. Juni 2022 in Kassel und Baunatal gestellt.

Antrag 1: Hessisches Klimaschutzgesetz

Der Hessische Landtag wird aufgefordert, das angekündigte Hessische Klimaschutzgesetz noch im Jahr 2022 zu verabschieden.

Begründung:

Im November 2021 kündigte die Hessische Landesregierung an, ein Hessisches Klimaschutzgesetz zu verabschieden. Bisher existiert in dieser Hinsicht nur das sog. „Hessische Energiezukunftsgesetz“. Das neue Hessische Klimaschutzgesetz soll dazu als zweiter Pfeiler fungieren, indem der Klimaschutzplan weiterentwickelt und Ziele gesetzlich festgeschrieben werden. Bisher ist nur vorgesehen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung im ersten Halbjahr und danach die parlamentarische Beratung stattfindet. Aufgrund der ebenfalls im Jahr 2023 stattfindenden Landtagswahl darf dieses Gesetz, ein so wichtiges Thema, nicht zum Spielball des Wahlkampfs werden, was ansonsten zu einem irrealen Überbietungswettbewerb anzustrebender Klimaziele führt. Um dies zu verhindern, muss das Gesetz noch im Jahr 2022 verabschiedet werden. Die entsprechend einzuleitenden Verfahrensschritte sollten daher unverzüglich aufgenommen werden, sofern zum Zeitpunkt der hiesigen Antragsberatung noch nicht geschehen.

Antrag 2: Vereinsföderung

Das Land Hessen wird aufgefordert, ein interaktives Online-Tool einzurichten, über welches sich Vereine, Unternehmen, Kommunalpolitiker/innen und Privatpersonen unkomplizierte Übersicht über sämtliche finanzielle Förderungsmöglichkeiten durch Land, Bund und Europäische Union verschaffen können.

Begründung:

Dieses Online-Angebot ermöglicht ein vollständiges Ausschöpfen der Fördergelder. Viele an sich sinnvolle Förderungsmöglichkeiten verursachen einen intransparenten Förderungsdschungel. Ein entsprechendes Portal ermöglicht Vereinen, Start-Ups,
ehrenamtlichen Kommunalpolitikern und Privatpersonen einen einfachen Ein- und Überblick über die potenziellen Finanzierungsmöglichkeiten für geplante Projekte.

Antrag 3: Verbot einer verpflichtenden Gendersprache

Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, eine verpflichtende Gendersprache in allen öffentlichen und staatlich geförderten Einrichtungen, die ihnen untersteht (z.B. Ministerien, Regierungspräsidien, Schulen, Universitäten, Hochschulen etc.) zu verbieten.

Begründung:

Die öffentliche Verwaltung ist bereits von Verfassungswegen der Neutralität verpflichtet. Staatliche Vorgaben, die die Sprache zum Beispiel durch „Gendern“ zum Gegenstand haben, verletzen dieses Neutralitätsgebot. Zudem ist es auch in Hessen mindestens in einem bekannt gewordenen Fall dazu gekommen, dass ein Student eine schlechtere Note erhielt, weil er in einer Hausarbeit nicht genderte. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wird die Hessische Landesregierung aufgefordert, zum Beispiel im Erlasswege durch ihre jeweiligen obersten Landesbehörden, eine verpflichtende Gendersprache zu verbieten. Im dem dem Hessischen Innenministerium nachgeordneten Bereich ist dies so schon für den dienstlichen Schriftverkehr praktiziert worden (Geschäftszeichen Z 1-07d03-01-21/002: Gender-Sternchen („Asteriks“), Gender-Gaps (Unterstrich), Doppelpunkte und Binnen-Is sind zu unterlassen; nur die voll ausgeschriebenen Parallelformulierungen werden verwendet und dabei die feminine Form voranzustellen). Diesem positiven Beispiel soll die gesamte Landesregierung und die ihren nachgeordneten Bereichen, beispielhaft und insbesondere in Behörden, Schulen, Universitäten und Hochschulen, folgen. Auch der Rat der deutschen Rechtschreibung hat in seiner Sitzung vom 26.3.2021 die Aufnahme verkürzter Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen (Asterisk, Gender-Gap, Doppeplpunkt, Binnen-I etc.) nicht empfohlen.

Antrag 4: Keine Zivilklauseln an Hochschulen

Zivilklauseln, die die Forschung an unseren Hochschulen einengen, lehnen wir ab.

Begründung:

Zivilklauseln stellen eine Verpflichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen (Universitäten, Hochschulen) dar, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen. In einigen Bundesländer existieren solche Klauseln gem. den geltenden Landes-Hochschulgesetzen kraft Gesetzes, in vielen Universitäten ist sie freiwillig auf Basis der universitären Selbstverwaltung eingeführt worden (z. B. in Frankfurt, Darmstadt und Kassel). In Gießen hat die Justus-Liebig-Universität 2015 eine verpflichtende Zivilklausel abgelehnt, aber einen Kompromiss dergestalt gefunden, dass „sicherheitsrelevante Forschung“ gemeldet werden muss. Gesetzgeberisch zwangsweise verfügte Zivilklauseln lehnen wir aufgrund des tiefen Eingriffs das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit und die universitäre Selbstverwaltung kategorisch ab. Gegenüber aufgrund universitärer Gremien-Beschlüsse eingeführten Zivilklauseln stehen wir kritisch gegenüber und rufen zu tragfähigen Kompromissen wie an der JLU in Gießen auf. Gerade die jüngsten Ereignisse zeigen, dass auch militärische Forschung nicht per Federstrich untersagt sein darf.

Antrag 5: Digitale Früherziehung im Grundschulalter

Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, eine digitale Früherziehung im Grundschulalter sicherzustellen.

Begründung:

Die digitale Revolution ist unbestreitbar die größte Herausforderung unseres Jahrhunderts. Die kommenden Generationen werden von Anbeginn in einer Welt leben, die viel digitaler ist, als wir es uns bisher vorstellen können. Diese Generationen müssen auf das Leben in dieser vollends digitalisierten und KI-beeinflussten Welt vorbereitet werden. Wir fordern daher eine digitale Früherziehung bereits im Grundschulalter. Digital gestützte Lehre und der Einsatz von fächerübergreifenden digitalen Lehr- und Lernmethoden sind eigentlich Hausaufgaben von gestern. Diese wurden jedoch zu lange nicht angegangen und müssen nun endlich nachgeholt werden. Dieses integrative Vermitteln der Nutzung digitaler Systeme wird allerdings nicht reichen, um die kommende Generation zu digital mündigen Bürgern zu erziehen.

Antrag 6: Kommunale Bürgerbeteiligungssatzungen

Die Junge Union Hessen fordert die Hessische Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag einzubringen, in dem in die HGO eine Satzungsermächtigung unter Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde statuiert wird, die kommunale Bürgerbeteiligungssatzungen ermöglicht.

Begründung:

Die Hessische Landesverfassung geht von einem repräsentativen System, insbesondere durch Wahlen aus – auch auf kommunaler Ebene. Allerdings können (nicht müssen!) es die örtlichen Umstände rechtfertigen, gewisse Elemente einer Bürgerbeteiligung näher entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu statuieren, die möglicherweise auch über die in der HGO geregelten Instrumente der Bürgerbeteiligung hinausgehen (sollen). In der HGO lässt sich derzeit kein explizites Verbot, aber auch keine explizite Ermächtigung für die Kommunen finden, dass sie über die in der HGO genannten Bürgerbeteiligungsinstrumente hinausgehen dürfen. Auch in der Rechtsliteratur ist es umstritten, ob die HGO nicht sogar möglicherweise abschließend ist und auf kommunaler Ebene weitere Bürgerbeteiligung versperrt. Bereits 2007 hat der damalige Hessische Innenminister aber betont, dass die Landespolitik in Sachen Bürgerbeteiligung nicht alles per Gesetz regeln muss, was die Kommunen vor Ort regeln können.

Bisher hat sich nur Gießen als erste Stadt in Hessen an eine Bürgerbeteiligungssatzung gewagt. Diese Satzung ist nun rechtskräftig durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (5 A 649/18.Z) gescheitert, weil ihre zentralen Elemente gegen die HGO verstoßen haben. Da der Verwaltungsgerichtshof aber offen gelassen hat, ob die HGO abschließende Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten vorsieht, oder, ob die Städte und Gemeinden auch daneben, weitere, Beteiligungsmöglichkeiten via Satzung regeln können, entsteht ein rechtspolitisch unzufriedenstellender Zustand, weil die Städte und Gemeinden nicht rechtssicher eine Bürgerbeteiligungssatzung verabschieden können, ohne dass sie damit rechnen müssen, dass entweder die Kommunalaufsicht gegen diese Satzung einschreitet oder Gemeindevertreter/Stadtverordnete im Kommunalverfassungsstreit dagegen vorgehen. Um diesen Schwebezustand zu beheben, und gleichzeitig den Gemeinden und Städten eine rechtssichere Möglichkeit an die Hand zu geben, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungsgarantie darüber zu befinden, ob eine Bürgerbeteiligungssatzung eingeführt wird, soll in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Satzungsermächtigung geschaffen werden, die eine solche Bürgerbeteiligungssatzung ausdrücklich ermöglicht, zugleich aber unter dem Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde steht. Durch letztere Hürde wird sichergestellt, dass ein enger Austausch zwischen Gemeinde/Stadt und Aufsichtsbehörde über die rechtliche Zulässigkeit und Ausgestaltung der jeweiligen Bürgerbeteiligungssatzung stattfindet und so sichergestellt wird, dass gegen Rechte und Bestimmungen aus der HGO nicht überschritten wird.

Im Fall der Stadt Gießen beraten derzeit Magistrat und das RP Gießen als Aufsichtsbehörde über mögliche Elemente einer künftigen rechtskonformen Bürgerbeteiligungssatzung. Dieses (freiwillige) Vorgehen soll Vorbild für den gesetzlichen Genehmigungsvorbehalt darstellen. Eine entsprechende Normierung könnte in § 8d HGO wie folgt aussehen: „1Die Städte und Gemeinde können zur Beteiligung der Bürger und Einwohner eine Bürgerbeteiligungssatzung beschließen. 2Sie bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. 3Bereits vor Satzungsbeschluss soll ein Kooperationsgespräch mit der Aufsichtsbehörde hinsichtlich des Inhalts, Umfangs und Wirkung der Bürgerbeteiligungssatzung stattfinden.“

Antrag 7: Altbau- und Dorfkernsanierungsprogramme

Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, die bestehenden Sanierungsförderprogramme für Dorf- und Ortskerne in eine Förderdatenbank zu implementieren. Die Förderprogramme sind digital und analog flächendeckend zu bewerben.

Begründung:

Um die Attraktivität der hessischen Gemeinden zu fördern und zu pflegen müssen die bestehenden Sanierungsförderprogramme für Dorf- und Ortskerne, die das Land Hessen aufgelegt hat, nah an die Bürgerinnen und Bürger herangetragen werden. Weil Wohn- und Lebensraum für junge Familien wird immer knapper wird, selbst in eigentlich dünn besiedelten Kommunen, können Dorfkernsanierungsprogramme ein wirksames Instrument sein. Doch sie wirken nur, wenn Gemeinde und Häuslebauer davon Kenntnis haben und diese Programme auch nutzen. Erfahrungsgemäß kommen viele Förderprogramme nicht „unten“ an. Es muss die Aufgabe des Landes sein, diese Fördermittel zur Pflege und Reaktivierung von Ortskernen nicht nur bereitzustellen und kommunale Projekte zu fördern, sondern auch bürgernah vor Ort zu bewerben bzw. zu präsentieren.

Antrag 8: Erhöhung des Ehrenamtspauschalbetrags

Die Junge Union Hessen fordert die Hessische Landesgruppe im Deutschen Bundestag auf, die Einführung eines Ehrenamtspauschbetrags i.H.v. 840 € für unentgeltlich ehrenamtlich Tätige ergänzend zum Übungsleiterfreibetrag (3.000 €) zu überprüfen.

Begründung:

Ehrenamtliches Engagement ist in vielen Bereichen dringend notwendig. Umso wichtiger ist es deshalb, diejenigen, die sich ehrenamtlich engagieren, auch für ihre Hilfe zu entschädigen und zu entlasten. Zwar gibt es bereits einen Ehrenamtsfreibetrag i.H.v. 840 €, dieser kann jedoch nicht pauschal von der Einkommenssteuer abgezogen werden, sondern nur von Ehrenamtlichen ausgenutzt werden, die im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten eine Entschädigung erhalten. Dies sind bei weitem nicht alle – dabei leisten auch diejenigen, die keine Vergütung erhalten, genauso wichtige Arbeit. Der Betrag soll zudem auf 3.000 € erhöht werden, um einen Gleichlauf mit dem Übungsleiterfreibetrag zu schaffen. Sachliche Gründe für die derzeitige Differenzierung erschließen sich nicht.

Antrag 9: Besoldungs- und Entgelttabelle für IT-Spezialisten

Die Junge Union Hessen fordert die Einführung einer separaten Besoldungs- und Entgelttabelle für den Bereich IT im öffentlichen Dienst im Bereich des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen, die dem Anforderungsprofil der Fachkräfte hinreichend Rechnung trägt.

Begründung:

IT-Kräfte sind hochqualifiziert und auch im öffentlichen Dienst zwingend notwendig. Die bisherigen Besoldungs- und Entgeltgruppen sind für die allermeisten Fachkräfte wenig attraktiv. Durch die Einführung entsprechender separater Besoldungs- und Entgeltgruppen soll der öffentliche Sektor im Wettbewerb um die besten Köpfe im IT-Bereich konkurrenzfähiger werden. Die bisherige Fachkräftezulage genügt dazu nicht.

Antrag 10: Abwrackprämie für Ölheizungen (Wirtschaft)

Die Junge Union Hessen fordert die Hessische Landesregierung auf, eine zusätzliche Abwrackprämie für Ölheizungen einzuführen.

Begründung:

Schon seit Anfang 2020 gibt es auf Bundesebene eine Abwrackprämie für alte Ölheizungen. Sie soll Hausbesitzer animieren, veraltete Technik auszutauschen und dazu beitragen, den deutschlandweiten CO2-Ausstoß zu senken. Die staatlichen Förderprogramme sind dabei in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Allerdings sind diese Fördermittel noch nicht in der breiten Gesellschaft angekommen bzw. bekannt. Auch dürften sie im Zweifel noch nicht ausreichen, um wirklich zu einer Umrüstung beizutragen.

Um die Umrüstung also noch attraktiver zu gestalten, und dem Ziel der Klimaneutralität nachzukommen, fordert die Junge Union Hessen eine zusätzliche Förderung durch das Land Hessen. Im Saarland ist dabei eine Förderung von weiteren 2.000 Euro pro Heizung im Gespräch. Hieran und an einer ggf. dort eingeführten Regelung kann sich orientiert werden.

Antrag 11: Waffenverbotszonen in Sonderstatusstädten

Die Junge Union fordert durch den zuständigen Hessischen Minister für Inneres und Sport, dass die Zuständigkeit für den Erlass von sog. Waffenverbotszonen in Hessen nicht nur bei den Oberbürgermeistern in den kreisfreien Städten und den Landräten in den Landkreisen liegt und von ihnen erlassen werden können, sondern auch durch die Oberbürgermeister in den Sonderstatusstädten.

Begründung:

Nach § 42 Abs. 5 Satz 1 bis 3 des Waffengesetzes kann durch Rechtsverordnung vorgesehen werden, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Waffengesetzes auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt ist. In Hessen regelt die entsprechende Durchführungsverordnung in § 2a, dass die Zuständigkeit bei den Oberbürgermeistern bei den kreisfreien Städten bzw. bei den Landräten auf Landkreisebene liegt. Das Problem ist bei den Sonderstatusstädten in Hessen (Gießen, Wetzlar, Marburg, Fulda, Rüsselsheim, Bad Homburg, Hanau) nun, dass diese nicht eigenständig über eine Waffenverbotszone entscheiden/verfügen können, sondern auf den jeweiligen Landrat angewiesen sind. Dieser Zustand ist nicht haltbar. Es muss der Sonderstatusstadt selbst obliegen, ob sie eine Waffenverbotszone einführen kann. Es muss eine Rück- bzw. zusätzliche Übertragung der Befugnis von den Kreisordnungsbehörden auf die örtlichen Ordnungsbehörden erfolgen.

Antrag 12: Befristete Nutzung der Kernenergie

Die Bundesregierung wird beauftragt, sich für eine befristete Nutzung der Kernenergie einzusetzen und die Laufzeiten der drei aktiven Atomkraftwerke über das Jahr 2022 zu verlängern. Hierzu sind die verbliebenen Reststrommengen bedarfsgerecht anzupassen.

Begründung:

Der Krieg in der Ukraine hat aufgezeigt, dass wir energetisch von der Russischen Föderation. Wir müssen uns mittelfristig von russischen Energieimporten lossagen, um nicht weiter das verbrecherische Regime Wladimir Putins zu finanzieren. Hierbei muss gleichzeitig jedoch die Energiesicherheit der Bundesrepublik Deutschlands gewährleistet werden. Perspektivisch muss der deutsche Strom vollständig durch regenerative Energiequellen erzeugt werden. Kurzfristig kann die Energiesicherheit jedoch nur durch den Weiterbetrieb der drei verbliebenen Atomkraftwerke gewährleistet werden. Die drei verbliebenen Atomkraftwerke liefern immer noch einen nennenswerten Anteil an der deutschen Stromversorgung (12,6% des deutschen Stroms stammten 2021 aus Kernenergie, wobei Ende 2021 drei Kernkraftwerke vom Netz genommen wurden). Die Abschaltung der Kernkraftwerke kann kurzfristig nicht durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Eine stärkere Kohlestromerzeugung, um die Verluste der Kernenergie auszugleichen, ist deutlich klimaschädlicher und kommenden Generationen gegenüber nicht zu verantworten. Die Stromerzeugung in Gaskraftwerken darf nicht dazu führen, dass vermehrt russisches Gas importiert wird. Unter diesen Aspekten ist eine Laufzeitverlängerung für die drei verbliebenen Atomkraftwerke zwingend.

Darüber hinaus soll weiter an der Energiegewinnung durch Kernkraft und der Problematik der Endlagerung geforscht werden. Ob ein Wiedereinstieg in die Kernkraft sinnvoll ist, soll vor diesem Hintergrund regelmäßig evaluiert werden.

Antrag 13: Förderung der hessischen Mundart

Die hessische Landesregierung wird beauftragt, ein Förderprogramm zum Erhalt und der Pflege der hessischen Mundart zu beschließen, um auf diese Weise Mundartvereine zu unterstützen und Informations- und Förderangebote für die Bürger bereitzustellen.

Begründung:

Die Junge Union bekennt sich zu den kulturellen Wurzeln Hessens und tritt für ihre Bewahrung ein. Hierzu zählt auch die hessische Mundart, die durch ihre regionalen Besonderheiten und unzähligen Dialekte in Deutschland einmalig ist. Dieses immaterielle Kulturgut gilt es zu bewahren. Beobachtungen zeigen jedoch, dass die hessische Mundart immer weniger gesprochen wird. Studien zeigen, dass Menschen die Mundart sprechen durchschnittlich geringere Einkommen beziehen. Wir müssen der Stellung der Mundart in der Gesellschaft einen Schub verpassen. Hierfür soll die hessische Landesregierung ein Förderprogramm beschließen, mit dem bestehende Mundartvereine oder andere Mundartinitiativen finanziell gefördert werden. Zudem sollen gezielt Neugründungen von Mundartvereinen gefördert werden. Darüber hinaus sollen Informations- und Bildungsangebote für die Bürger herausgegeben werden. Hierfür können eine Internetpräsenz aber auch analoge Informationsmaterialien entwickelt werden. Ferner kann die Möglichkeit weiterer Förderangebote geprüft werden.

Antrag 14: Perspektiven für den hessischen Leistungssport schaffen

Die hessische Landesregierung wird beauftragt, zusammen mit den hessischen Spitzensportverbände sportartenspezifische Leistungszentren in den olympischen Sportarten zu errichten. Zur Talentförderung sollen ab der ersten Klasse die Schülerinnen und Schüler jährlich gesichtet werden. Sollte die Sichtung positiv ausfallen, so ist dem jeweiligen Schüler und den Erziehungsberechtigten ein Angebot zur Aufnahme in ein Leistungszentrum unterbreitet werden.

Begründung:

Das Abschneiden der deutschen Athleten bei olympischen Sommerspielen und internationalen Meisterschaften hat in den letzten Jahren regelmäßig für große Ernüchterung gesorgt. Bei den olympischen Spielen 1992 konnte Deutschland noch 82 Medaillen gewinnen. 2000 waren es noch 56 und 2021 in Tokio nur noch 37. Der deutsche Leistungssport befindet sich seit Jahren in einem Abwärtstrend. Hier gilt es entgegenzuwirken. Hierfür sind in allen olympischen Sportarten flächendeckend Leistungszentren zu errichten. Diese Leistungszentren existieren teilweise bereits, jedoch sind sie nur in wenigen populären Sportarten flächendeckend vorhanden. Hier gilt es die Infrastruktur zu verbessern.
Eine Verbesserung der Infrastruktur ist jedoch nicht ausreichend. Die Kinder und Jugendlichen müssen für den Sport begeistert werden. Hierbei spielen die Schulen eine entscheidende Rolle. Die Schulen bieten die beste Möglichkeit, um Talente zu entdecken. Aus diesem Grund sind regelmäßige Talentsichtungen in den Schulen durchzuführen. Wenn ein Talent identifiziert ist, ist dem Kind ein Angebot zur Talentförderung zu unterbreiten und gemeinsam mit den Eltern eine Aufnahme in ein Nachwuchsleistungszentrum oder andere Fördermöglichkeiten zu erörtern.

Antrag 15: Erschließung deutscher Rohstoffvorkommen

Die Bundesregierung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer verhältnismäßigen Erschließung deutscher Öl- und Erdgasfelder zu prüfen. Im Zusammenhang hierfür sind vom Bundestag oder den zuständigen Landtagen gegebenenfalls die gesetzlichen Grundlagen und Schutzstandards anzupassen, um möglichst viele Rohstoffe zu fördern.

Begründung:

Der Krieg in der Ukraine und ein stetig diskutiertes Energieembargo haben die deutsche Abhängigkeit von russischen Energieimporten aufgezeigt. Insbesondere beim Gas ist die Abhängig besorgniserregend. Um Energiesicherheit zu gewährleisten und Abhängigkeiten zu reduzieren bzw. auszuschließen, ist das deutsche Energieportfolio zu diversifizieren. Hierzu zählt neben der Suche nach neuen Handelspartnern im Energiebereich auch die Förderung eigener Rohstoffe. Deutschland verfügt insbesondere in der Nordsee noch über unerschlossene Öl- und Erdgasvorkommen. Ziel muss es sein, dass diese Rohstoffvorkommen in verhältnismäßiger Weise zu erschließen. Dabei sind die Erfordernisse des Umweltschutzes zu beachten und mit dem Interesse der Energiesicherheit in einen schonenden Ausgleich zu bringen.

Antrag 16: Einführung des englischen Stichwahlsystem für kommunale Direktwahlen in Hessen

Die Junge Union Hessen fordert die Einführung des sog. „supplementary-vote-Verfahrens“ für kommunale Stichwahlen in Hessen.

Begründung:

Der mit der Stichwahl beabsichtigte Zugewinn an demokratischer Legitimation wird oftmals nur formell, aber nicht materiell erreicht. Zwar kann sich der in der Stichwahl Gewählte der Zustimmung der absoluten Mehrheit der Stimmen erfreuen, de facto sinkt aber seine Legitimation, da zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang regelmäßig ein deutlicher Wählerschwund einsetzt. Grund dafür ist die wahrscheinlich schwindende Aufmerksamkeit in der allgemeinen, nicht politisch-interessierten Bevölkerung. Umgekehrte Ergebnisse zwischen erstem und zweitem Wahlgang sind keine Seltenheit. Ein guter Ausweg könnte hierbei das supplementary-vote-Verfahren darstellen, das sehr erfolgreich in England praktiziert wird. Das Verfahren ist ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht, bei dem die zweite Stimme eine Alternativ-Stimme ist, die nur hilfsweise für den Fall abgegeben wird, dass anhand der abgegebenen Erststimme kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht. Dabei muss mit der Alternativ-Stimme ein anderer Bewerber, als mit der ersten Stimme gewählt werden. Allerdings besteht keine Verpflichtung zur Abgabe der Alternativ-Stimme, aber ohne eine erste Stimme kann keine Alternativ-Stimme abgegeben werden. Zur Ermittlung des Wahlsiegers werden zunächst die ersten Stimmen ausgezählt. Wer dabei die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht, ist gewählt. Gelingt dies keinem Kandidaten scheiden bis auf die beiden Bestplatzierten alle übrigen Kandidaten aus. Anschließend werden die Stimmzettel jener Wähler ausgewertet, die mit der ersten Stimme für einen inzwischen ausgeschiedenen Kandidaten gestimmt haben. Soweit sie ihre Alternativ-Stimme für einen der beiden Bestplatzierten abgegeben haben, werden diese Stimmen für die beiden Favoriten hinzuaddiert. Der Kandidat, der nun die meisten Stimmen hat, ist gewählt.