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Junge Union für Aufrechterhaltung des Tanzverbotes an bestimmten Feiertagen
20.04.2011 - Kreis
Junge Union für Aufrechterhaltung des Tanzverbotes an bestimmten Feiertagen
Die Junge Union im Kreisverband Gießen beobachtet kritisch die Diskussion der letzten Tage über das Feiertags-Tanzverbot an Ostern. Die über 500 Mitglieder starke politische Jugendorganisation spricht sich für eine Beibehaltung der aktuellen gesetzlichen Regelung sowie für eine Durchsetzung des Tanzverbots in den festgelegten Zeiträumen aus.
Der Kreisvorsitzende der Jungen Union Gießen, Christopher Lipp, erläutert hierzu: „Bei dem Tanzverbot an Ostern handelt es sich um eine bestehende gesetzliche Regelung, die dementsprechend auch umgesetzt werden muss. Als ein Zeichen des Respekts gegenüber der großen Bedeutung des Osterfestes für alle Christen ist das Tanzverbot durchaus begründet. Deutschland ist ein christlich geprägtes Land, die kirchlichen Feiertag haben daher eine persönliche Bedeutung für viele Menschen“.
JU Pressesprecher Jörg Gagstatter ergänzt dazu: „Bei dem Tanzverbot an Ostern geht es nicht um ein generelles Verbot. Außer Gründonnerstag bis Karsamstag sind lediglich acht Stunden am Ostersonntag und Ostermontag vom Tanzverbot betroffen. Hier entspricht die öffentliche Wahrnehmung daher nicht den Tatsachen bzw. der Gesetzeslage. Solche „Stillen Tage“ dienen der Erholung aller Menschen in unserem Land. In unserer hektischen und schnelllebigen Zeit ist dies wichtiger denn je“.
 
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